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Code of Conduct (19.05.2010)

1. Ziel des Doktoratsprogramms "Öffentliches Recht und Politikwissenschaft" (DÖRP) ist die Unterstützung von Doktorarbeiten im Bereich des öffentlichen Rechts oder der Politikwissenschaft sowie von Doktorarbeiten, in denen dieser Bereich einen wesentlichen Bestandteil ausmacht, in Form eines Doktoratsprogramms (DP) mit mehreren Elementen.

 

2. Durch das DP soll die Betreuung der Dissertierenden erweitert und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Darüber wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Zertifikat ausgestellt.

 

3. Die teilnehmenden Doktoratsstudierenden streben in ihren Arbeiten einen hohen wissenschaftlichen Standard sowie deren Publikation an. Die teilnehmenden Habilitierten unterstützen sie dabei durch ein geeignetes Betreuungsangebot.

 

4. Die teilnehmenden Studierenden haben in vier, in der Regel aufeinander folgenden Semestern am fachübergreifenden zweistündigen Doktoratskolloquium für die Fächer Verfassungs- und Verwaltungsrecht teilzunehmen. In diesem Rahmen haben sie, in der Regel einmal in jedem Semester, einen mündlichen oder schriftlichen Bericht über die Fortschritte ihrer Doktorarbeit zu erstatten. Die betreuenden Habilitierten erklären sich bereit, an diesem Doktoratskolloquium im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten so oft wie möglich teilzunehmen. Der Besuch von einschlägigen Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen, etwa einer Einführungsveranstaltung zum Thema Projektentwicklung, wird den teilnehmenden Studierenden empfohlen.

 

5. Die teilnehmenden Studierenden haben im Rahmen des Spezialisierungsfaches (§ 9 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften) 3 Seminare zu absolvieren, in denen eine mündliche Präsentation und eine schriftliche Seminararbeit verlangt werden. Die betreuenden Habilitierten verpflichten sich, insgesamt mindestens zwei derartige Seminare mit bevorzugtem Zugang für die studierenden Mitglieder des DP in jedem Semester anzubieten.

 

6. Ein Anliegen des DP ist die Förderung des fachübergreifenden Arbeitens. Zu diesem Zweck werden die Dissertierenden von Habilitierten aus verschiedenen Fächern betreut und es wird erwartet, dass die Dissertierenden an Veranstaltungen aus verschiedenen Fächern teilnehmen. Dazu kann das Gremium der Habilitierten entsprechende Empfehlungen abgeben.

 

7. Ein weiteres Anliegen ist die Internationalität. Zu diesem Zweck unterstützt das DP soweit wie möglich Studien- und Forschungsaufenthalte an ausländischen Universitäten bzw. die Einladung internationaler renommierter Gastvortragender wie andere geeignete Aktivitäten durch Beratung der Studierenden und die Nutzung bestehender Möglichkeiten.

 

8. Die Auswahl der teilnehmenden Dissertierenden erfolgt aufgrund einer Ausschreibung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Dissertierenden haben ihrer Bewerbung jedenfalls eine Beschreibung ihres Dissertationsprojektes und ein Motivationsschreiben beizulegen. Die Bewerbungen sind über die/den Betreuer/in des Dissertationsprojektes an das DÖRP zu richten. Ein wesentliches Aufnahmekriterium ist die Leistung der/des Dissertierenden im Rahmen der Verteidigung des Dissertationsprojektes vor der Promotionskommission, bei der in der Regel alle teilnehmenden Habilitierten als Zubehör anwesend sein werden. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt im Anschluss an die Verteidigung des Dissertationsprojektes mit Mehrheit der anwesenden Habilitierten und ist der/dem Dissertierenden sogleich bekannt zu geben. Die Dissertierenden können maximal an zwei Doktoratsprogrammen teilnehmen. Eine allfällige Unterbrechung sowie ein Abbruch der Doktorarbeit ist dem Sekretariat des Doktoratsprogramms innerhalb von vier Wochen zu melden.

 

9. Die teilnehmenden Habilitierten treten einmal im Semester zu einer Besprechung aller Angelegenheiten des DP zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Sprecher/die Sprecherin zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Termin.

 

10. Das DP berichtet einmal im Semester schriftlich über seine Aktivitäten an die VizerektorInnen für Lehre und Forschung sowie die Dekanin/den Dekan und die Studiendekanin/den Studiendekan und die Forschungsdekanin/den Forschungsdekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

 

11. Der Sprecher/die Sprecherin sowie sein/ihr Stellvertreterin werden auf eine Dauer von 2 Jahren von den Habilitierten des DP aus ihrer Mitte gewählt. Alle administrativen Aufgaben sowie die Unterstützung des Sprechers/der Sprecherin in allen Belangen des DP erfolgt durch dessen/deren Institutssekretariat, das auch als Sekretariat des DP fungiert. Dieses steht den Habilitierten als auch den Studierenden regelmäßig für Fragen aller Art zur Verfügung.

 

12. Die schriftliche Kommunikation zwischen den Habilitierten bzw. mit den Dissertierenden erfolgt grundsätzlich elektronisch mit Hilfe eines E-Mail-Verteilers. Alle wesentlichen Informationen werden auf einer Homepage des Doktoratsprogramms zugänglich gemacht, die vom Sekretariat des DP betreut wird.

 

13. Für alle Fragen des DP ist die Richtlinie des Studiendirektors über die Einrichtung und den Betrieb von Doktoratsprogrammen vom 29.4.2009, Mitteilungsblatt 31a, zu beachten.

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