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Teilnahmekriterien

 

Zur besseren Vereinbarkeit des Programms mit anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen genügt der Besuch des Doktoratskolloquiums, soferne dieses in Blockform abgehalten wird, an allen drei Halbtagen der geblockten Veranstaltung pro Semester für den Leistungsnachweis. Sollte der Besuch aus berechtigten Gründen (zB Krankheit) nur an zwei Halbtagen möglich sein, so ist die Teilnahme an mindestens zwei im Rahmen des Doktoratskolloquiums stattfindenden Gastvorträgen pro Semester (bei nur einem stattfindenden Gastvortrag an diesem) für den Erhalt des Leistungsnachweises erforderlich. Grundsätzlich wird die Teilnahme an allen Gastvorträgen im Rahmen des Doktoratskolloquiums erwartet.

DQ zählt bei aktiver Teilnahme während des gesamten Semesters und im Falle einer Defensio am Beginn des Semesters bis zu jenem Zeitpunkt, an dem studienrechtlich die Teilnahmevoraussetzungen für die LV (Doktoratsstudium) spätestens erbracht werden müssen (i.e. 31.11.) für das betreffende Semester als DQ im Sinne des Studienplans.

DQ zählt nicht als Lehrveranstaltung, sondern ausschließlich als Defensio des Projektes, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des DQ erbracht wird.

Für das Doktoratssprogramm (DP) zählt die Teilnahme jedenfalls unabhängig vom Defensiotermin, wenn eine aktive Beteiligung an der Lehrveranstaltung über das gesamte Semester hinweg gegeben ist. In diesem Fall ist die viermalige Teilnahme am DQ vorgesehen. Dies stellt eine intensive Prozessbegleitung während zwei der vorgesehenen drei Jahre des Doktoratsstudiums sicher.

 

Koordination und Information: Arbeitsbereich Univ.-Prof. Bernd Wieser

Studienrechtliche Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Rechtswissenschaftlichen Dekanats (Frau Rieger, DW 6502).

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